Kosten der Rechtsberatung und Vertretung

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Erstberatung

Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 249,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

Hier erhalten Sie

  • eine Beratung zu Ihren sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen,
  • ein Feedback zum weiteren Vorgehen, auf Ihre Rückfrage im Anschluss an die Beratung,
  • anteilige Anrechnung auf eine Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren in derselben Angelegenheit.
  • für jede weitere Tätigkeit, wie z.B. Schreiben an Behörden außerhalb des Widerspruchsverfahrens, die im Anschluss an die Beratung vereinbart wird, erfolgt eine Abrechnung auf Honorarbasis iHv. 185,00 €/Stunde zzgl. Mehrwehrtsteuer, wobei minutengenau abgerechnet wird oder die Pauschale für das Widerspruchs- und Klageverfahren.

Widerspruchsverfahren

  • Pauschale: 699,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Ratenzahlung ohne Mehrkosten nach Vereinbarung,
  • Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung möglich; bitte beachten Sie, dass Versicherungen nicht alle Kosten tragen und Sie mit einem Eigenanteil rechnen müssen!

Klageverfahren

  • Pauschale: 1699,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Fahrtkosten.
  • Ratenzahlung ohne Mehrkosten möglich nach Vereinbarung.
  • Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung möglich; bitte beachten Sie, dass Versicherungen nicht alle Kosten tragen und Sie mit einem Eigenanteil rechnen müssen!


 Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bei dem für Sie örtlich zuständigen Gericht zu beantragen sowie die Möglichkeit die o. g. Kosten in Raten zu bezahlen.
Möchten Sie ein Erstgespräch für eine Rechtsberatung vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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