Kosten der Rechtsberatung und Vertretung

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Erstberatung

Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 249,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

Hier erhalten Sie

  • eine Beratung zu Ihren sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen,
  • ein Feedback zum weiteren Vorgehen, auf Ihre Rückfrage im Anschluss an die Beratung,
  • Anrechnung auf eine Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren in derselben Angelegenheit.

Widerspruchsverfahren

  • 1550,00 € (inkl. Mehrwertsteuer)
  • Achtung!

Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sie müssen daher mit einem Eigenanteil rechnen.

  • Ratenzahlung ohne Mehrkosten möglich nach Vereinbarung.

Klageverfahren

  • 2550,00 € (inkl. Mehrwertsteuer)
  • Achtung!

Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sie müssen daher mit einem Eigenanteil rechnen.

  • Ratenzahlung ohne Mehrkosten möglich nach Vereinbarung.


 Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bei dem für Sie örtlich zuständigen Gericht zu beantragen sowie die Möglichkeit die o. g. Kosten in Raten zu bezahlen.
Möchten Sie ein Erstgespräch für eine Rechtsberatung vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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