Kosten der Rechtsberatung und Vertretung

Erstberatung

Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 249,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

Hier erhalten Sie

  • eine Beratung zu Ihren sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen,
  • ein Feedback zum weiteren Vorgehen, auf Ihre Rückfrage im Anschluss an die Beratung,
  • anteilige Anrechnung auf eine Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren in derselben Angelegenheit.

Widerspruchsverfahren

  • Pauschale: 799,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
  • Ratenzahlung ohne Mehrkosten nach Vereinbarung,
  • Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung möglich; bitte beachten Sie, dass Versicherungen nicht alle Kosten tragen und Sie mit einem Eigenanteil rechnen müssen!

Klageverfahren

  • Pauschale: 1899,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Fahrtkosten.
  • Ratenzahlung ohne Mehrkosten möglich nach Vereinbarung.
  • Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung möglich; bitte beachten Sie, dass Versicherungen nicht alle Kosten tragen und Sie mit einem Eigenanteil rechnen müssen!


Termin vereinbaren

Anwaltkosten im Sozialrecht – kurz & transparent erklärt

Anwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im Sozialrecht gilt eine Besonderheit:
Die Gebühren sind
nicht vom Streitwert abhängig, sondern sind gesetzlich fest vorgegeben, egal, ob es z. B. um eine Rückforderung i.H.v. 500,00 € oder 50.000,00 € geht.


Anders als in anderen Rechtsgebieten betragen die Gebühren nach dem RVG im Sozialrecht:

  • Widerspruchsverfahren: 391 €
  • Klageverfahren vor dem Sozialgericht: ca. 1300 €


Diese Beträge gelten unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand, der in sozialrechtliche Verfahren häufig besonders aufwendig ist.
Es müssen unter anderem

  • umfangreiche Verwaltungsakten,
  • medizinische Gutachten,
  • und komplexe rechtliche Fragen

geprüft werden.

Nicht selten dauert allein die Sichtung der Akte mehrere Stunden. Hinzu kommen die Vorbereitung, Schriftsätze und ggfs. Gerichtstermine.


Eine Abrechnung ausschließlich nach dem RVG ist daher wirtschaftlich nicht tragfähig und Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die absoluten Mindestgebühren.


Aus diesem Grund arbeite ich mit Pauschalhonoraren:

  • Widerspruchsverfahren: 799,00 € zzgl. MwSt.
  • Klageverfahren: 1899,00 € zzgl. MwSt.


Alternativ ist für jede weitere Tätigkeit, wie z.B. Schreiben an Behörden außerhalb des Widerspruchsverfahrens, die im Anschluss an die Beratung vereinbart wird, eine Abrechnung auf Honorarbasis i.H.v. 185,00 €/Stunde zzgl. Mehrwehrtsteuer, möglich. Es wird minutengenau abgerechnet.


Je nach Vorliegen und Übernahme durch eine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie daher den Betrag selbst finanzieren, den Ihre Rechtsschutzversicherung nicht abdeckt.

Eine Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich.


Alternative zur vollständigen Vertretung

Nicht jeder möchte oder kann eine vollständige anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen.

Daher biete ich zum Grad der Behinderung einen kostengünstigen Online-Kurs zur eigenständigen Durchführung an.

 Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bei dem für Sie örtlich zuständigen Gericht zu beantragen sowie die Möglichkeit die o. g. Kosten in Raten zu bezahlen.
Möchten Sie ein Erstgespräch für eine Rechtsberatung vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Termin vereinbaren