Kosten der Rechtsberatung und Vertretung
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Erstberatung
Die Kosten für ein Erstgespräch betragen
190,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Hier erhalten Sie
- eine Beratung zu Ihren sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen,
- ein Feedback zum weiteren Vorgehen, auf Ihre Rückfrage im Anschluss an die Beratung.
Sozial- und verwaltungsrechtliche Verfahren (z. B. GdB, Schulbegleitung)
- 185,00 € zzgl. Mehrwertsteuer pro Stunde; minutengenaue Abrechnung
- Anrechnung Erstberatungsgebühr (iHv 50 %)
- Verrechnung mit Kosten, die von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
- Achtung! Die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie müssen daher mit einem Eigenanteil rechnen.
Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe
oder Prozesskostenhilfe
bei dem für Sie örtlich zuständigen Gericht zu beantragen sowie die Möglichkeit die o. g. Kosten in Raten
zu bezahlen.
Möchten Sie ein Erstgespräch für eine Rechtsberatung vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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